Preise

  1. Mitgliedsbeitrag pro Jahr (Berechnung anteilig nach Monaten)
    Aktives MitgliedErwachsene480 € p.a.
    Jugendliche / Schüler / Studenten (ohne Einkommen unter 28 Jahre)120 € p.a.
    Modellflieger200 € p.a.
    Passives Mitgliedalle100 € p.a.
    Flugschüler in der Anfangsausbildung im ersten Mitgliedsjahr120 €
    Wechsel des Mitgliedstatus (aktiv zu passiv oder umgekehrt)25 €
    Differenzbetrag bei Spartenwechselvoller Ausgleich wie bei Vollmitgliledschaft
    Differenzbetrag bei Vollmitgliedschaftvoller Ausgleich wie bei Vollmitgliledschaft
  2. Aufnahmegebühren (einmalig; bei Spartenwechsel/-erweiterung und passiv zu aktiv: Differenzbetrag fällig)
    Motorflug€ 300
    Segelflug / Ultraleicht€ 160
    Auszubildende€ 80
    Jugendliche / Schüler / Studenten (ohne Einkommen unter 28 Jahre)€ 25
    Fallschirmspringer / Modellflieger€ 100
    Kostenpauschale für Wiedereintritt ehemaliger LSC-Mitglieder€ 100
  3. Staffelung bei Kurzmitgliedschaft (1 Monat)
    Aufnahmegebühr + Mitgliedsbeitrag für einen einzelnen Übungsflug zusammen
    60 €
    Fluggebühren beim Übungsflug in Höhe der Selbstkosten-Gastflugpreise je nach Flugzeug.
  4. Landegebühren
    LSC - Motorflugzeuge (je Flug LSC-Lfz in Faßberg)
    € 3
    Motorflugzeuge pro Jahr pauschal (privat, aber LSC-Mitglied)€ 385
    UL pro Jahr pauschal (privat, aber LSC-Mitglied)€ 285
    Segelflugzeugekostenfrei
  5. Gebühren für Baustunden
    • Aktive Mitglieder, die LSC-Lfz nutzen, haben jährlich nachweislich 40 Baustunden für den LSC zu leisten. Für jede nicht geleistete Baustunde wird eine Gebühr von € 15 in Rechnung gestellt. Mehr geleistete Baustunden werden je Stunde mit € 5 vergütet, jedoch nur für qualifizierte Arbeit nach vorherigem Antrag beim Vorstand. Sie sind auszahlbar. Funktionsträger können auf Antrag von der unmittelbaren Baustunden – Nachweisführung durch Vorstandsbeschluss befreit werden.
    • Aktive Mitglieder, die ein eignes Lfz beim LSC stationiert haben und kein LSC-Lfz nutzen, leisten 30 Baustunden
    • Modellflieger leisten 20 Baustunden
    • Kurzmitglieder sind nicht zur Ableistung von Baustunden verpflichtet.
    • Zusätzlich zu den 40 Bausstunden hat jedes Mitglied mit Flugfunklizenz einen gesonderten Flugleiterdienst (8 Std) im Jahr zu leisten, der bei Nichtdurchführung mit € 50 gesondert in Rechnung gestellt wird. Die Baustunden sind dem Kassenwart bis zum 10.01. eines jeden Jahres für das Vorjahr nachzuweisen. Die Baustunden sind bei mehrfacher Spartenzugehörigkeit nicht kumulativ zu leisten.
  6. Segelfluggebühren
    • Aktive Segelflieger zahlen zum Jahresanfang für die Benutzung der Segel-Flz eine Pauschale von € 150 jährlich. Überlandflüge werden nur bis 3,5 Stunden berechnet.
    • Gastflüge kosten € 25 (je Sitzplatz und je max. 10 min Flugzeit incl. 1x Windenstart).
  7. Fixkostenumlage Motorflieger
    • Alle aktiven LSC-Mitglieder Motorflug haben die Fixkostenumlage Motorflug zum Jahresbeginn zu bezahlen. Keine Fixkostenumlage zahlen Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder, wenn sie keine LSC-Lfz nutzen sowie die aktiven Mitglieder, die ein eigenes Lfz in Fassberg stationiert haben und kein LSC-Lfz nutzen.
    • Die Fixkostenpauschale beträgt € 900.
    • Aktive Mitglieder, die erst zum 01.07. eines Jahres oder später im Jahr dem LSC (Motorflug) beitreten, zahlen je Mitgliedsmonat 1/12 der Fixkostenpauschale.
  8. Stellplatzgebühren (in LSC-Halle bzw. im Pachtbereich LSC) für private Lfz/Anhänger (pro Monat)
    in LSC-Halle (Piper-Größe)€ 120,-
    in LSC-Halle (Do27-Größe)€ 156,-
    UL-Lfz in LSC-Halle (inkl. Gyro)€ 70,-
    Kfz-Anhänger in LSC-Halle€ 16,-
    Segelflugzeug (aufgebaut) in LSC-Halle€ 52,-
    Segelflugzeug (aufgebaut) in Segelflughalle€ 115,-
    Grasstellplatz im Pachtbereich LSC€ 16,-
  9. Umlagen je aktives Mitglied
    Kaution für LSC-Systemschlüssel (Lfz-Hallen-/Clubheim/LSC-Tower)€ 50,-
    Kaution für Tanktransponder€ 50,-
    Reinigung Clubheim (pro Jahr)€ 12,-
    Bundeswehrflugsportvereinigung (pro Jahr)€ 6,-
  10. Versicherung
    Die Lfz des LSC sind mit pauschal mit € 3.000.000 (Segel-Lfz € 1.500.000) luftfahrt-
    haftpflichtversichert. Es besteht Luftfahrt-Kasko-Versicherung, die Höchstbeträge sind luftfahrzeugspezifisch. Für D-EEIU/D-ECGH/K-7 ist eine Luftfrachtführer-Haftpflicht-/Sitzplatzhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen (€ 600.000).
    Im Rahmen eines Vollkasko-Schadens beträgt die Selbstbeteiligung des verantwortlichen Piloten € 2000,-.
  11. Fluggebühren Motorflug (“naß”, ohne Landegebühren, Selbstbeteiligung € 2.000,- im Schadensfall)
    LuftfahrzeugPauschale (Std / Min)Selbstkosten-Gastflug / StdLandung in FaßbergSchlepp / Min / Gast
    D-EEIU C-172€ 102,00 / 1,70 €€ 300 (1-2 Pers)
    € 360 (3 Pers)
    3,00 €
    D-ECGH PA-18€ 69,00 / 1,15 €180,00 €3,00 €€ 1,50 / € 2,50
    Segelflugzeuge€ 25,00 je Startfrei
  12. Mindestflugzeiten bei Nutzung von
    • halben Tagen: 1,5 Std (Anhalt: SR bis Mittag/Mittag bis SS)
    • ganzen Tagen in der Woche (Mo bis Fr): 2 Std
    • ganzen Tagen am Wochenende / Feiertag: 3 Std

    Werden die Mindeststunden nicht geflogen, ist die nicht geflogene Differenzflugzeit mit 50% des Flugstundenpreises zu bezahlen.
    Teilnahmen an offiziellen Rallye-Veranstaltungen sind von dieser Mindestflugzeitenregelung ausgenommen; hierfür gelten Sonderbestimmungen auf Anfrage beim Vorstand.

Diese Beitrags- / Umlagen- / Gebührenordnung gilt ab 01.05.2017