Flugausbildung
Allgemeines zur Ausbildung
Lernen Sie bei uns Fliegen
Fliegen ist gar kein so exklusiver Sport, wie manche meinen, wobei man sich sicher über den Begriff "Sport" auch streiten kann. Landläufig werden aber die Inhaber der Privatpilotenlizenz (PPL.-A) als Sportflieger bezeichnet. Dies mag früher eine richtige Bezeichnung gewesen sein, ist heute aber sicherlich fehl am Platz.
Der PPL-A ist der Einstieg in die Fliegerei schlechthin - müssen doch alle Flugkapitäne zuerst diese "Grundlizenz" erwerben.
Von besonderer Bedeutung sind die Vorteile einer Ausbildung an einem militärischen Flugplatz.
Die hier erworbenen Kenntnisse im Umgang mit Fluglotsen sind im Hinblick auf höhere Sicherheit und richtigem Verhalten in sämtlichen Lufträumen durch nichts zu ersetzen.
Voraussetzungen für die Ausbildung:
Die Ausbildung kann mit 16 Jahren begonnen werden. Das Mindestalter zum Erlangen der Lizenz beträgt 17 Jahre.
Da unsere Motorflugschule (sie ist eine "registrierte Ausbildungseinrichtung") eine Vereinsflugschule ist, muss jeder Bewerber Mitglied unseres Vereins sein.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden: Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA), 2 gleiche Passbilder, Nachweis des Wohnsitzes in den letzten 10 Jahren ( ist nötig, damit ein Ausweis zum Betreten des Sicherheitsbereichs beantragt werden kann), Personalausweis oder Pass zur Feststellung der Identität, Kopie des Führerscheins oder Nachweis über "Unfallsofortmaßnahmen bzw. Erste Hilfe", bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Ausbildungsdauer
Die Dauer der Ausbildung richtet sich wesentlich nach der Zeit, die man als Flugschüler für die Schulung aufwenden kann. Wir bieten die Ausbildung an 7 Tagen der Woche an.
Sofern auch unter der Woche geschult werden kann, ist mit einer Ausbildungszeit von ca. 4 - 8 Monaten zu rechnen.
Falls man nur an Wochenenden schulen kann, braucht man entsprechend länger.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Sachgebiete: Luftrecht, Durchführung des Sprechfunkverkehrs (Letzteres ist für unsere Flugschüler kein Problem, da sie von Anbeginn der Schulung den Sprechfunkverkehr an einem Internationalen Verkehrsflughafen erlernen), Navigation, Meteorologie, Aerodynamik, allgem. Luftfahrzeugkenntnisse, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. Die nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse können mit Hilfe einer CD im Eigenstudium erworben werden. Zur Vertiefung wird in unserem Unterrichtsraum im Clubheim ein sogenannter Nahunterricht in allen Fächern erteilt. Darüber hinaus stehen unsere erfahrenen Fluglehrer den Prüfungsanwärtern mit Rat und Tat zur Seite.
Zusätzlich benötigt man für die theoretische Ausbildung:
CD mit dem Unterrichtsstoff und dem offiziellen Fragenkatalog, Kursdreieck, Navigationsrechner, Luftfahrtkarten, Lineal mit Maßstäben für die Luftfahrtkarten.
Flugausbildung
Privatflugzeugführer PPL-A nach JAR FCL1 deutsch (Abschnitt "C")
Normale und uneingeschränkte Komplettausbildung zum Privatflugzeugführer für Flüge in alle JAA- Staaten mit einmotorigen, 4-sitzigen Flugzeugen bis 2.000 kg max. Abfluggewicht. Diese Variante enthält die vorstehend beschriebenen Teilausbildungen. Sie stellt heute allgemein den Standard der privaten Pilotenausbildung dar und wird deshalb von uns ausdrücklich als solide und umfassende Ausbildung empfohlen.
Anmerkung: Ein Flugzeug wird zugelassen für ein bestimmtes Höchstabfluggewicht. Die für den Erwerb einer Lizenz erforderlichen praktischen Ausbildungsstunden und Starts sind gesetzlich vorgeschriebene Mindeststunden.
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Umfang der Erlaubnis: Lizenz mit Sammeleintrag für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge mit einem max. Abfluggewicht von 2.000 kg zum Betrieb mit einem Piloten (i.d.R. 4 - sitzige Flugzeuge).
Internationale Flüge mit in Deutschland registrierten Flugzeugen und Anerkennung der Erlaubnis in allen JAA- Mitgliedsstaaten.
Gültigkeit/Verlängerung
Die Erlaubnis ist 60 Monate gültig, die Berechtigungen sind 24 Monate gültig. Zur Verlängerung sind in den letzten 12 Monaten zu erbringen: mind. 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer, mind. 12 Starts und Landungen, mind. 1 Stunde Übungsflug mit Fluglehrer und ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis.
Ausbildungskosten
Als Vereinsflugschule dürfen wir nur Vereinsmitglieder ausbilden.
Der Flügschüler lernt von Anfang an das richtige Verhalten an kontrollierten Plätzen, die über eine Kontrollzone verfügen.
Genaue Ausbildungskosten lassen sich im vorhinein nicht festlegen, da man nicht weiß, wie viele Flugstunden der Einzelne benötigt.
Im Durchschnitt ist mit einem Betrag ab ca. 6.000,- EUR zu rechnen, der sich über die Dauer der Ausbildung verteilt.
In diesem Betrag sind sämtliche anfallende Kosten inkl. Mitgliedsbeitrag, Schulungsmaterial und Prüfungsgebühren enthalten.
Informationstermine
Allen Interessenten, die sich mit dem Gedanken tragen, eine Pilotenausbildung zu beginnen, bieten wir die Möglichkeit zu einem unverbindlichen Informationsgespräch mit unserem Ausbildungsleiter, Herrn Andreas Pietzsch.
Hierbei haben Sie auch Gelegenheit, sich u. a. zu den Themen Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis und Sprechfunkverkehr zu informieren.
Erläuterungen
JAA- Staaten: Europäische Mitgliedsstaaten
JAR- FCL: Vereinheitlichtes europäisches Luftrecht für den Erwerb und die Erhaltung von Fluglizenzen.



