- Mitgliedsbeitrag pro Jahr (Berechnung anteilig nach Monaten)
Aktives Mitglied Erwachsene 480 € p.a. Jugendliche / Schüler / Studenten (ohne Einkommen unter 28 Jahre) 120 € p.a. Modellflieger 200 € p.a. Passives Mitglied alle 100 € p.a. Flugschüler in der Anfangsausbildung im ersten Mitgliedsjahr 120 € Wechsel des Mitgliedstatus (aktiv zu passiv oder umgekehrt) 25 € Differenzbetrag bei Spartenwechsel voller Ausgleich wie bei Vollmitgliledschaft Differenzbetrag bei Vollmitgliedschaft voller Ausgleich wie bei Vollmitgliledschaft - Aufnahmegebühren (einmalig; bei Spartenwechsel/-erweiterung und passiv zu aktiv: Differenzbetrag fällig)
Motorflug € 300 Segelflug / Ultraleicht € 160 Auszubildende € 80 Jugendliche / Schüler / Studenten (ohne Einkommen unter 28 Jahre) € 25 Fallschirmspringer / Modellflieger € 100 Kostenpauschale für Wiedereintritt ehemaliger LSC-Mitglieder € 100 - Staffelung bei Kurzmitgliedschaft (1 Monat)
Aufnahmegebühr + Mitgliedsbeitrag für einen einzelnen Übungsflug zusammen
60 € Fluggebühren beim Übungsflug in Höhe der Selbstkosten-Gastflugpreise je nach Flugzeug.
- Landegebühren
LSC - Motorflugzeuge (je Flug LSC-Lfz in Faßberg)
€ 3 Motorflugzeuge pro Jahr pauschal (privat, aber LSC-Mitglied) € 385 UL pro Jahr pauschal (privat, aber LSC-Mitglied) € 285 Segelflugzeuge kostenfrei - Gebühren für Baustunden
- Aktive Mitglieder, die LSC-Lfz nutzen, haben jährlich nachweislich 40 Baustunden für den LSC zu leisten. Für jede nicht geleistete Baustunde wird eine Gebühr von € 15 in Rechnung gestellt. Mehr geleistete Baustunden werden je Stunde mit € 5 vergütet, jedoch nur für qualifizierte Arbeit nach vorherigem Antrag beim Vorstand. Sie sind auszahlbar. Funktionsträger können auf Antrag von der unmittelbaren Baustunden – Nachweisführung durch Vorstandsbeschluss befreit werden.
- Aktive Mitglieder, die ein eignes Lfz beim LSC stationiert haben und kein LSC-Lfz nutzen, leisten 30 Baustunden
- Modellflieger leisten 20 Baustunden
- Kurzmitglieder sind nicht zur Ableistung von Baustunden verpflichtet.
- Zusätzlich zu den 40 Bausstunden hat jedes Mitglied mit Flugfunklizenz einen gesonderten Flugleiterdienst (8 Std) im Jahr zu leisten, der bei Nichtdurchführung mit € 50 gesondert in Rechnung gestellt wird. Die Baustunden sind dem Kassenwart bis zum 10.01. eines jeden Jahres für das Vorjahr nachzuweisen. Die Baustunden sind bei mehrfacher Spartenzugehörigkeit nicht kumulativ zu leisten.
- Segelfluggebühren
- Aktive Segelflieger zahlen zum Jahresanfang für die Benutzung der Segel-Flz eine Pauschale von € 150 jährlich. Überlandflüge werden nur bis 3,5 Stunden berechnet.
- Gastflüge kosten € 25 (je Sitzplatz und je max. 10 min Flugzeit incl. 1x Windenstart).
- Fixkostenumlage Motorflieger
- Alle aktiven LSC-Mitglieder Motorflug haben die Fixkostenumlage Motorflug zum Jahresbeginn zu bezahlen. Keine Fixkostenumlage zahlen Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder, wenn sie keine LSC-Lfz nutzen sowie die aktiven Mitglieder, die ein eigenes Lfz in Fassberg stationiert haben und kein LSC-Lfz nutzen.
- Die Fixkostenpauschale beträgt € 900.
- Aktive Mitglieder, die erst zum 01.07. eines Jahres oder später im Jahr dem LSC (Motorflug) beitreten, zahlen je Mitgliedsmonat 1/12 der Fixkostenpauschale.
- Stellplatzgebühren (in LSC-Halle bzw. im Pachtbereich LSC) für private Lfz/Anhänger (pro Monat)
in LSC-Halle (Piper-Größe) € 120,- in LSC-Halle (Do27-Größe) € 156,- UL-Lfz in LSC-Halle (inkl. Gyro) € 70,- Kfz-Anhänger in LSC-Halle € 16,- Segelflugzeug (aufgebaut) in LSC-Halle € 52,- Segelflugzeug (aufgebaut) in Segelflughalle € 115,- Grasstellplatz im Pachtbereich LSC € 16,- - Umlagen je aktives Mitglied
Kaution für LSC-Systemschlüssel (Lfz-Hallen-/Clubheim/LSC-Tower) € 50,- Kaution für Tanktransponder € 50,- Reinigung Clubheim (pro Jahr) € 12,- Bundeswehrflugsportvereinigung (pro Jahr) € 6,- - Versicherung
Die Lfz des LSC sind mit pauschal mit € 3.000.000 (Segel-Lfz € 1.500.000) luftfahrt-
haftpflichtversichert. Es besteht Luftfahrt-Kasko-Versicherung, die Höchstbeträge sind luftfahrzeugspezifisch. Für D-EEIU/D-ECGH/K-7 ist eine Luftfrachtführer-Haftpflicht-/Sitzplatzhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen (€ 600.000).
Im Rahmen eines Vollkasko-Schadens beträgt die Selbstbeteiligung des verantwortlichen Piloten € 2000,-. - Fluggebühren Motorflug (“naß”, ohne Landegebühren, Selbstbeteiligung € 2.000,- im Schadensfall)
Luftfahrzeug Pauschale (Std / Min) Selbstkosten-Gastflug / Std Landung in Faßberg Schlepp / Min / Gast D-EEIU C-172 € 102,00 / 1,70 € € 300 (1-2 Pers)
€ 360 (3 Pers)3,00 € D-ECGH PA-18 € 69,00 / 1,15 € 180,00 € 3,00 € € 1,50 / € 2,50 Segelflugzeuge € 25,00 je Start frei - Mindestflugzeiten bei Nutzung von
- halben Tagen: 1,5 Std (Anhalt: SR bis Mittag/Mittag bis SS)
- ganzen Tagen in der Woche (Mo bis Fr): 2 Std
- ganzen Tagen am Wochenende / Feiertag: 3 Std
Werden die Mindeststunden nicht geflogen, ist die nicht geflogene Differenzflugzeit mit 50% des Flugstundenpreises zu bezahlen.
Teilnahmen an offiziellen Rallye-Veranstaltungen sind von dieser Mindestflugzeitenregelung ausgenommen; hierfür gelten Sonderbestimmungen auf Anfrage beim Vorstand.
Diese Beitrags- / Umlagen- / Gebührenordnung gilt ab 01.05.2017